BERUFSVERBAND DER PFARRSEKRETÄRINNEN UND -SEKRETÄRE
in der Erzdiözese München und Freising

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Berufsbild

1996 ist erstmalig ein Berufsbild erschienen, das vom Berufsverband der Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre erstellt wurde. Inzwischen hat es viele Entwicklungen gegeben, die eine Überarbeitung notwendig gemacht haben.
Es seien nur zwei genannt:

1. Verschiedene Gründe zwingen unser Erzbistum, immer mehr Einzelpfarreien zu Pfarrverbänden zusammen zu fassen. Das stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den entsprechenden Büros vor neue Aufgaben und Herausforderungen.
2. Im Bereich der Bürotechnik haben sich rasante Fortschritte ergeben. Gute PC-Kenntnisse werden heute von jeder Pfarrsekretärin und jedem Pfarrsekretär verlangt. Und auch das "Umfeld" der PCs wird immer anspruchsvoller.

Die Anforderungen an diesen Beruf haben sich entsprechend gewandelt und sind im neuen Berufsbild berücksichtigt. Auch diesmal muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei diesem Berufsbild um eine Äußerung des Berufsverbandes handelt, die in eigener Verantwortung geschieht. In einigen wenigen Punkten gibt es Differenzen zwischen der Dienstordnung bzw. der Bayerischen Kirchenstiftungsordnung auf der einen und dem Berufsbild auf der anderen Seite. Das Ziel des Verbandes bleibt es darum weiter, dass die tatsächlich geleisteten Arbeiten entsprechende Anerkennung finden.
Die Fortbildung der Pfarrsekretäre (m/w/d) ist  ein sehr wichtiger Punkt, so wurde das Fortbildungsprogramm weiterentwickelt und ausgebaut. Darauf wird im Berufsbild besonders hingewiesen.
Allen, die viel Kraft und Mühe in die Überarbeitung des Berufsbildes investiert haben, sei herzlich gedankt. Es ist ein wichtiger Leitfaden für die, die schon als Pfarrsekretäre (m/w/d) arbeiten, genauso für alle, die sich für diesen Beruf neu entscheiden wollen.

Anita Steinsberger, Vorsitzende

Stellenbeschreibung

Für viele Menschen, die in ein Pfarrbüro kommen, sind die Pfarrsekretärin und der Pfarrsekretär die ersten Ansprechpartner. Kardinal Wetter hat sie deshalb einmal "die Visitenkarte der Pfarrei" genannt. Wenn auch einzelne Männer in diesem Beruf arbeiten, so sind es doch in der Mehrzahl Frauen. Deswegen wird in der Folge einfachheitshalber nur in der weiblichen Form, also von der Pfarrsekretärin gesprochen.

Für die Seelsorge in einer Pfarrei sind natürlich in erster Linie der Pfarrer und seine pastoralen Mitarbeiter zuständig. Bei allen Aufgaben, die in einem Pfarramt anfallen, ist ihnen die Pfarrsekretärin aber eine unentbehrliche Unterstützung und Entlastung. Vor allem ist sie "Anlaufstelle". Sie ist es, die den Kontakt zum Pfarrer und seinen Mitarbeitern herstellt. Dazu braucht sie ein gewinnendes und freundliches Wesen. Die Informationen, die sie erhält, leitet sie an die für die Pastoral Verantwortlichen weiter. Umgekehrt hat sie auch dafür zu sorgen, dass der Informationsfluss vom Pastoralteam in die Pfarrei hinein läuft. In diesem Zusammenhang ist natürlich ein hohes Maß an Loyalität notwendig. Aus dem Gesagten wird deutlich, dass die Aufgaben einer Pfarrsekretärin oft in das Feld der Seelsorge hinein reichen. Ihr Beruf umfasst also mehr als das, was eine Sekretärin im reinen Verwaltungsdienst zu tun hat.

Selbstverständlich hat eine Pfarrsekretärin zunächst aber auch die ganz "klassischen" Sekretariatsangelegenheiten zu bewältigen. Sie muss all das beherrschen, was zu einem modernen Bürobetrieb gehört. Dabei stehen heute immer mehr der PC und seine vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten im Mittelpunkt.

Der Beruf "Pfarrsekretär/in" ist kein Lehrberuf, es gibt keine eigene Berufsausbildung für die Tätigkeit im Pfarrbüro. Voraussetzungen sind in der Regel
 

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf, der der Tätigkeit im Pfarrsekretariat verwandt ist (z. B. Kauffrau/-mann, Bankkauffrau/-mann, Verwaltungsangestellte/r)
  • versierte PC-Kenntnisse von Office, sowie die Bereitschaft, neue Programme zu erlernen; ebenso wichtig ist eine gute Internetrerche durchführen zu können
  • für die Buchhaltung sind fundierte Kenntnisse sehr wichtig.

Der Dienst im Pfarrsekretariat ist vielseitig und anspruchsvoll. Er erfordert gute fachliche Kenntnisse im Bürobereich, die in vergleichbaren Berufen erworben wurden.
Darüber hinaus werden ein reges Interesse am Leben der Pfarrgemeinde und die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche vorausgesetzt.
Wichtige Eigenschaften einer Pfarrsekretärin, eines Pfarrsekretärs sind:
 

  • Freundlichkeit im Umgang mit Menschen
  • selbständiges Arbeiten
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Taktgefühl
  • Diskretion
  • Kontaktfreudigkeit
  • Organisationstalent
  • Konfliktfähigkeit
  • Toleranz
  • Belastbarkeit
  • Kreativität
  • Flexibilität

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien und Gruppen sowie Kenntnisse kirchlicher Strukturen sind wichtige Voraussetzungen.
Berufliche Fortbildung, die vom Berufsverband und der Erzbischöflichen Finanzkammer angeboten wird, ist dringend empfohlen.

Berufseinführung und Fortbildung

Die Einführung in den Dienst erfolgt durch den Pfarrer, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit weiteren pastoralen Mitarbeitern oder die vom Erzbischof mit den pfarrlichen Seelsorgsaufgaben betraute Person und die Kollegen (w/m/d) im Pfarrbüro.
Der Berufsverband der Pfarrsekretärinnen und -sekretäre veranstaltet regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Erzbischöflichen Finanzkammer Seminare zur Fort- und Weiterbildung der Pfarrsekretärinnen. Die Teilnahme ist nach Beendigung der Probezeit (6 Monate) möglich.
PC-Schulungen werden von der Erzbischöflichen Finanzkammer angeboten.
Die Pfarrsekretärin hat die Möglichkeit zur Teilnahme an Exerzitien und Besinnungstagen.

Stellung und Rechte

Die Pfarrsekretärin wird auf Beschluss der Kirchenverwaltung von der Pfarrkirchenstiftung angestellt. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der Pfarrer oder Pfarrbeauftragte.
Die Pfarrsekretärin ist für die Aufgaben des Pfarramtes angestellt, die sie auf der Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung erledigt.
Es ist von beiden Seiten ein guter Informationsfluss zu gewährleisten. Sie erhält alle Informationen, die für ihren Dienst wichtig sind und umgekehrt informiert sie Pfarrer und pastorale Mitarbeiter. Dieses geschieht in regelmäßigen Dienstgesprächen.
In Konfliktsituationen, die an der Dienststelle nicht gelöst werden können, ist die zuständige Mitarbeitervertretung, der Dekan oder die Schlichtungsstelle (Amtsblatt 10/2002) um Vermittlung anzugehen.

Schweigepflicht

Die Pfarrsekretärin hat über Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren, von denen sie in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält und deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder auf Weisung des Dienstvorgesetzten angeordnet ist. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt bei Vollbeschäftigten zur Zeit durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich (§ 15 ABD). Bei Teilzeitbeschäftigungen wird die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart.

Auszug aus der Satzung

§ 2 Zweck des Verbandes:
a. die Pflege und Förderung des Berufsbildes der Pfarrsekretärin/ des -sekretärs im Sinne der apostolischen und pastoralen Teilhabe der Laien am Leben der Kirche in der Pfarrei
b. Formulierung und Vertretung der Mitgliederinteressen nach außen
c. Unterstützung in berufsbezogenen und arbeitsrechtlichen Fragen
d. die Zusammenarbeit mit dem Erzbischöflichen Ordinariat, mit den Mitarbeiterlnnen-Vertretungen in der Erzdiözese München und Freising, der KODA und mit anderen Berufsgruppen
e. Erfahrungsaustausch und Kooperation der Mitglieder untereinander
f. Förderung von berufspraktischer und spiritueller Fortbildung